Ewige Profess von Sr. M. Domenica Thomann
Eine junge Frau, die sich für die Lebensweise als Ordensfrau interessiert, darf auf eine begrenzte Zeit in unserer Schwesternfamilie mitleben. Nach Prüfung des Ordenswunsches ist die Interessentin eingeladen, die Schwesterngemeinschaft immer wieder zu besuchen, bis es ihr die "weltliche" z. B. die berufliche und familiäre Situation ermöglicht, sich ganz unserer Gemeinschaft anzuschliessen.
Der erste Schritt zu Annäherung an die Gemeinschaft ist die Aufnahme in die Kandidatur. Die Dauer der Kandidatur ist unterschiedlich und richtet sich nach dem persönlichen Weg und Reife der jungen Frau.
Die Probezeit des Postulates bezweckt, dass sich Postulantin und Schwesterngemeinschaft kennenlernen, damit geklärt werden kann, ob das klösterliche Alltagsleben dem entspricht, wozu sich die Postulantin berufen fühlt, und ob andererseits die nötige menschliche, geistige und religiöse Reife zum Beginn des Noviziates vorhanden ist.
Nach dem Ablauf der Postulationszeit, die etwa ein Jahr betragen kann, beginnt das Noviziat mit der feierlichen Einkleidung.
Während des zweijährigen Noviziates soll die Novizin schrittweise eingeführt werden in den Sinn und Geist des Ordenslebens und seiner franziskanischen Verwirklichung. Unterricht und praktische Teilnahme am täglichen Leben der Gemeinschaft ergänzen einander.
Wenn das Noviziat vollendet ist, die Novizin als tauglich befunden wird und unsere Lebensform annehmen will, legt sie die zeitlichen Gelübde, die erste Profess, ab. Damit verpflichtet sie sich in der Klostergemeinschaft ein Leben nach dem Evangelium zu führen, wie es unsere Regeln und Satzungen umschreiben. So bereitet sie sich während des dreijährigen Juniorates auf die endgültige Eingliederung in die Gemeinschaft durch die ewigen Gelübde vor.
Wenn die dreijährige Dauer der zeitlichen Profess abgelaufen ist, kann die Schwester die Ewige Profess ablegen. Dieser Grundentscheid des Lebens bedeutet Hingabe und Weihe an Gott, ist die Vertiefung und Ausfaltung der Tauf- und Firmgnade. Durch die ewige Profess wird die Schwester ihrer Gemeinschaft voll eingegliedert und erhält dem Kirchenrecht und den Satzungen gemäss Stimm- und Wahlrecht.
Kloster Notkersegg St. Maria v. Guten Rat
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